Glossar J

Juwelier – Als Juwelier wird im Allgemeinen der Besitzer eines Fachgeschäftes bezeichnet, in welchem Uhren und Schmuck verkauft werden. Verwechselt werden darf der Juwelier allerdings nicht mit einem Goldschmied. Dieser stellt den Schmuck in eigener Herstellung in einer Werkstatt her oder repariert defekte Stücke. Der Juwelier ist lediglich für den Verkauf von Schmuck und Uhren zuständig, jedoch kann er Stücke zur Reparatur annehmen und an externe Werkstätten weitergeben. Da in Deutschland die Berufsbezeichnung Juwelier rechtlich nicht geschützt, kann sich jeder Juwelier nennen. Absolviert man eine Ausbildung bei einem Juwelier ist man im Anschluss daran Kaufmann/-frau im Einzelhandel.